Zurückgelassene Gebäude,dem Verfall freigegeben
seit Jahren oder länger nicht betreten.
ACHTUNG:Hier lungern gefahren wie löcher im Boden,
dunkelheit und Einsturzgefahr!!!!
Ohne ausdrückliche erlaubnis des Eigentümers oder einer berechtigten Person ist das betreten solcher Orte verboten!!!